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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für jegliche Geschäftstätigkeiten von greenANANAS (kurz Versteigerer genannt), so insbesondere auch für Verwertung im Auftrag Dritter.

  1. Jede/r Bieter/in, Teilnehmer/in und Käufer/in an unseren Auktionen, erkennt die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltslos an.
  2. Eine Teilnahme an der Onlineversteigerung ist nur dann zulässig, wenn sich der/die Bieter/in bei greenANANS, als Benutzer/in registriert und die AGB akzeptiert.
  • Der/Die Bieter/in ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für natürliche Personen gilt:
    • Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Postanschrift
    • Mobiltelefonnummer
    • E-Mail-Adresse

Für juristische Personen gilt:

  • Vollständige Firmenbezeichnung
  • Die Geschäftsanschrift
  • Die vertretungsbefugte natürliche Person
  • Die UID = Umsatzsteuer Identifizierungsnummer
  • Mobiltelefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Der/Die Bieter/in ist verpflichtet, im Falle einer Änderung der Daten, diese unverzüglich zu aktualisieren. Sollten Schäden bzw. Mehrkosten dadurch entstehen, dass der/die Bieter/in falsche Angaben zu seiner/ihrer Identität macht, hat der/die Bieter/in diese zu tragen.

  • Sollte ein/e Bieter/in, aus welchem Grund auch immer, gesperrt werden. So ist diesem/r Bieter/in untersagt sich erneut anzumelden.
  1. Grundsätzlich wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, auch kurzfristige Änderungen vorzunehmen, Positionen nicht zu versteigern oder Positionen zusammenzufassen. Für die tatsächliche Ausbietung einer Position wird keine Gewähr übernommen.
  2. Der/Die Bieter/in erklärt mit der Abgabe seines/ihres Gebotes das zu ersteigernde Objekt besichtigt zu haben und über dessen Zustand voll informiert zu sein. Schadensersatzansprüche gegenüber greenANANAS können, durch den Verzicht des/der Bieter/in die zur ersteigernden Position besichtigt zu haben, nicht geltend gemacht werden.

 

  1. Die Objekte werden vom Versteigerer in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der/Die Käufer/in anerkennt, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist und der Versteigerer daher keinerlei Haftung für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder verdeckte Mängel, sonstige Schäden, Folgeschäden oder besondere Eigenschaften übernimmt. Technische Daten, Baujahr- Maß- oder Gewichtsangaben sind unverbindlich. Alle gebrauchten Gegenstände haben eine, dem Alter entsprechende Abnutzung. In der Positionsbeschreibung werden solche Mängel oder Abnutzungserscheinungen nicht extra angeführt welche ohnehin unter anderem durch die Teilnahme an der Besichtigung festgestellt werden können. Die Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
  2. Bei groben Irrtümern, großen technischen Problemen am Zuschlagtag, Aussonderungsrechten Dritter oder anderen schwerwiegenden Gründen, behält sich der Versteigerer vor, Gebote oder Zuschläge für Positionen zu löschen bzw. diese Position aus der Auktion zu nehmen oder neu zu versteigern.
  3. Dem/Der Käufer/in ist bewusst, dass jegliche Reklamation und Gewährleistung ausgeschlossen ist. Mit der Abgabe seines/ihres Gebotes erklärt sich der/die Käufer/in (Ersteigerer/in) einverstanden auf jegliche Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums, List, laesio enormis oder Ursachen zu verzichten etc.
  4. Der/Die Bieter/in nimmt zur Kenntnis, dass die Bestimmungen FAGG auf die öffentlichen, transparenten Versteigerungen des Versteigerers nicht anwendbar ist. Der Versteigerer räumt den Bietern die Möglichkeit ein bei der Versteigerung persönlich vor Ort teilnehmen und mitbieten zu können.
  5. Der Versteigerer hat das Recht vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn während dem laufenden Versteigerungsverfahren die Gegenstände ohne sein Verschulden abhandenkommen (wie z.B: durch Diebstahl, Herausgabeansprüche Dritter etc.) Diesfalls entfallen wechselseitig sämtliche Leistungsansprüche.
  6. Durch den Zuschlag zwischen dem/der Meistbietenden und dem Versteigerer kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Zur Abnahme der erstandenen Objekte ist der/die Meistbietende verpflichtet. Erfolgt das Gebot einer Person in Vertretung einer Gesellschaft oder Dritter, haftet der/die Bieter/in für die übernommene Verpflichtung solidarisch. green-ananas kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen; in diesem Fall bleibt der Bieter 2 Wochen an sein Gebot gebunden. Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt ist der Abschluss des Kaufvertrages aufschiebend bedingt durch eine Bestätigung des Gebots von green-ananas in Textform an den Bieter innerhalb dessen Bindungsfrist.
  7. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Wege, wobei der effektive Zuschlag an das jeweils höchste Gebot erteilt wird, dass zum vorgegebenen Zuschlagszeitpunkt gelegt wurde. Erfolgt binnen der letzten 60 Sekunden vor dem Zuschlag einlangende höhere Gebote, so verlängert sich der Zuschlagszeitpunkt jeweils um 60 Sekunden.
  8. Die Auktionsobjekte werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers versteigert. Details sind der jeweiligen Auktion zu entnehmen.
  9. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar, per Paypal oder mittels Überweisung, nach Ende der Auktion oder spätestens bei Abholung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals

versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht mehr zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös haftbar. Auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer ist berechtigt eine Konventionalstrafe von 30% vom gelegten Höchstbot geltend zu machen.

  1. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort, undemontiert und unverladen, verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Wird die Verpflichtung zur fristgerechten Abholung nicht eingehalten, kann der Kaufgegenstand nochmals versteigert werden. Dabei wird der Käufer nicht mehr zur Versteigerung zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös haftbar, auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer ist berechtigt eine Konventionalstrafe von 30% vom gelegten Höchstbot geltend zu machen. Lagerkosten bei Überschreitung des Abholtermins: €1,50 pro m² und Tag.
  2. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, sodass nachträgliche Korrekturen zulässig sind. Rechnungsänderungen werden erst nach erfolgter Bezahlung und Abholung der Ware bearbeitet.
  3. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu Ansprüchen des/der Käufers/in gegen den Verkäufer kommen (z.B. Anfechtung, Schadenersatz) oder sollte der Kaufvertrag einvernehmlich aufgelöst werden oder aus anderen Gründen wegfallen, so bleibt der Anspruch auf die Versteigerungsgebühr davon unberührt. Ebenso trägt der/die Käufer/in zur Gänze sämtliche mit dem ursprünglichen Kauf entstandenen Kosten wie Anfahrt, Demontage, Abtransport, Lagerung, Rücksendung oder Rücktransport.
  4. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung dem/der Käufer/in als übergeben, womit auch die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder Beschädigung auf den/der Käufer/in übergehen. Dies trifft auch für das Zubehör zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung (bei Überweisung: nach vollständigem Einlangen des Kaufpreises auf dem Konto von greenANANAS) auf den/der Käufer/in über.
  5. Alle Zuschlagspreise verstehen sich zuzüglich 18% Auktionsgebühr und zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Davon ausgenommen sind differenzbesteuerte Objekte, diese werden im Katalog gesondert ausgewiesen. Hier wird einmalig eine Gebühr von 22% aufgeschlagen.
  6. Die Möglichkeit des Aufrechnens mit Forderungen des Versteigerers durch allfällige Gegenforderungen des/der Bieters/in wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Die Adressdaten der Bieter/in und Käufer/in werden zum Zwecke der Information über unsere künftigen Versteigerungen gespeichert und ausschließlich vom Versteigerer verwendet.
  8. Konkursversteigerungen werden gesondert als solche gekennzeichnet.
  9. Im Falle einer technischen Störung des Webservers oder eines Fehlers der Webseite haftet der Versteigerer nicht für die Störung und deren Auswirkungen bzw. Foglen.
  10. Die abgegebenen Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Der/ Die Bieter/in erhält bei Gebotsabgabe bzw. bei Überbietung des Höchstgebotes eine Bestätigung per E-Mail. Eine solche Benachrichtigung ist kein Zuschlag. Diese

 

Benachrichtigungen kann der/die Bieter/in seinen Benutzereinstellungen deaktivieren.

  1. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist oder unwirksam werden sollte, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
  2. Der Versteigerer kann diese AGB´s ändern. Die Änderungen werden durch Veröffentlichung oder Benachrichtigung an Nutzer/in bzw. Bieter/in wirksam.
  3. Das Auktionsobjekt gilt mit dem Zuschlag an den/der Käufer/in als übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergang, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl etc, auf den Käufer übergehen – dies gilt insbesondere auch für Zubehörteile. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung an /die Käufer/in über (Eigentumsvorbehalt). Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgefolgt.
  4. Der Versteigerer kann für einzelne Positionen gesonderte Abholtermine festlegen oder aus organisatorischen Gründen bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach einer anderen abgeholt werden kann. Auf Anfrage kann ein gesonderter Abholtermin mit dem Versteigerer vereinbart werden. Ein gesonderter Abholtermin kann nur mit vorheriger Absprache des Versteigerer erfolgen, darauf besteht kein Anspruch.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer die entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal €10,00 zuzüglich Porto, pro erfolgter Mahnung, zu ersetzen. Darüber hinaus sind alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen so wie Rechtsanwalts und Gerichtskosten zu ersetzen.
  6. Für Unfälle während der Besichtigung der Auktion und Abholung wird keine Haftung übernommen. Alle Besucher/innen der Auktion haften für von ihnen, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachte Schäden und Unfälle, gleich jeder Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage haftet ebenfalls der/die Käufer/in.
  7. Der/Die Bieter/in erklärt durch die Abgabe seines/ihres Gebotes, dass er/sie die Befähigung hat, die erstandenen Gegenstände fachgerecht abzuholen/zu demontieren/abzutransportieren bzw. wenn er selbst die Befähigung nicht hat, einen Professionisten mit der entsprechenden Befähigung für die Abholung zu beauftragen. Der/Die Bieter/in haftet (solidarisch mit dem Professionisten) für Schäden, welche – wenn auch nur leicht fahrlässig – bei der Demontage/Abholung entstehen.
  8. Der/Die Bieter/in – sofern er Unternehmer ist – verzichtet auf die Einwendung der laesio enormis (§ 934 ABGB), dies sowohl hinsichtlich des Grundgeschäftes, als auch der Nebenbedingungen.
  9. Die Anfechtung wegen Irrtums wird für den/die Bieter/in einvernehmlich ausgeschlossen. Ferner sind Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer und seiner Mitarbeiter im Falle grob fahrlässigen Handelns eingeschränkt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürstenfeld. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.